Der Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes mit Stand vom 12. Dezember 2019 sah neue Pflichten für Spieleplattformen vor. Das Bundesfamilienministerium wollte Alterskennzeichen für digitale Angebote und Schutz vor Interaktionsrisiken erweitern.
Nach dem vorgeschlagenen § 14a sollten kommerzielle Plattformen entwicklungsbeeinträchtigende Filme und Spiele deutlich kennzeichnen. Angebote mit weniger als einer Million Nutzern im Inland waren von dieser Pflicht ausgenommen.
Schutzvoreinstellungen und Meldeverfahren
Als mögliche Vorsorgemaßnahmen nannte § 24a kindgerechte Meldeverfahren und eingeschränkte Kommunikation. Auch diese Vorsorgepflicht sah eine Ausnahme unter einer Million Nutzern vor. Die Bundesprüfstelle sollte zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz werden.
Franziska Giffey hatte bereits beim game-Sommerfest 2019 eine Zusammenarbeit zur Jugendschutzreform angekündigt. Das Dokument ist ein historischer Arbeitsentwurf, kein Nachweis heutiger Pflichten oder einer damals bereits erfolgten Verabschiedung.

