Im Kampf gegen Online Piraterie will die Regierung Japans nun einige Erneuerungen der Urheberrechtsform einführen. Bereits Anfang 2019 hat die Regierung die Erneuerungen vorgestellt und soll laut Sumikai nun in Teilen Anfang 2020 umgesetzt werden.
Wer in Zukunft wird neben dem Verlinken auf Urheberrechtsverstöße auch das Beziehen von illegalen Quellen unter Strafe gestellt. Darunter zählen neben Computerspielen auch Musik, Filme, Software und auch Mangas und Animes. Zudem will die Regierung in Tokio auch Uploader sehr viel härter bestrafen. So soll es in Zukunft bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug für das illegale Downloaden geben, sowie bis zu fünf Jahre für das Uploaden. Eine Strafe für das Betreiben der entsprechenden Platformen ist uns bislang nicht bekannt, wird aber schätzungsweise wie das Uploaden gehandhabt.
Bereits im März dieses Jahres stagnierten die Gespräche des Parlamentes aufgrund von Überbearbeitungsanforderungen. Viele Kritiker riefen der Regierung Zensurmaßnahmen vor und das die Strafen zweit gehen würden. Sie befürchten massive Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Auch ein Gremium des japanischen Sonderamtes Bunka-chō (Amt für kulturelle Angelegenheiten) hat sich hierzu gemeldet, das man abwägen sollte, die Verbreitung einzelnder Bilder nicht unter Strafe zu stellen. Das Bunka-chō will bis Anfang 2020 die Urheberrechtsreform komplett ausarbeiten. Im Anschluss soll der Gesetzentwurf von der Regierung besprochen werden.
Allerdings betonen die Mitarbeiter auch, das es noch viel Diskussionsbedarf gäbe und das noch nichts fest entschlossen sei.