Der Bundestag hat am 7. Juni 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der vom Innenausschuss geänderten Fassung beschlossen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 369 Abgeordnete dafür und 257 dagegen. Der Beschluss betrifft den Zugang qualifizierter Beschäftigter aus Staaten außerhalb der EU zum deutschen Arbeitsmarkt.
Die vorgesehenen Regeln knüpfen grundsätzlich an einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation an. Die Beschränkung auf Engpassberufe soll entfallen. Auf die Prüfung, ob Deutsche oder EU-Bürger für eine Stelle infrage kommen, soll bei Fachkräften grundsätzlich verzichtet werden. Eine spätere Wiedereinführung dieser Vorrangprüfung bei veränderter Arbeitsmarktlage bleibt vorgesehen.
Games-Branche fordert passende Regeln für internationale Teams
Der game-Verband hatte bereits im Februar 2019 eine bessere Anpassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes an die Arbeitsrealität der Digitalbranchen gefordert. Geschäftsführer Felix Falk verband dies mit der Fachkräftesituation deutscher Games-Unternehmen. Die Stellungnahme erfolgte vor der nun beschlossenen Ausschussfassung und ist deshalb keine Bewertung aller endgültigen Änderungen.
Der game-Jahresbericht hatte für Mai 2018 insgesamt 11.705 Beschäftigte bei 524 Entwicklern und Publishern in Deutschland erfasst. Internationale Personalgewinnung betrifft somit die Produktionskapazitäten der Branche, nicht nur allgemeine Migrationspolitik.
Der Bundestagsbeschluss ist nicht mit dem sofortigen Inkrafttreten gleichzusetzen. Der Ausschussbericht vom 5. Juni 2019 dokumentiert die parlamentarische Vorlage. Dieser Beitrag behandelt den damaligen Beschlussstand und beschreibt nicht die heute geltenden Einwanderungsregeln.

