EuGH-Urteil: Games-Studios erläutern ihre Zeiterfassung

Wooga und Ubisoft Blue Byte haben in einer am 28. Mai 2019 ergänzten Arbeitgeberbefragung von GamesWirtschaft ihre Arbeitszeitmodelle erläutert. Anlass ist das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung. Die Angaben sind Selbstauskünfte der Unternehmen, keine unabhängige Prüfung ihrer Arbeitsbedingungen.

Flexible Zeiten und Freizeitausgleich

Wooga-Chef Jens Begemann beschreibt Vertrauensarbeitszeit mit Organisation innerhalb der Teams. Mehrarbeit soll vermieden oder mit dem Lead Producer durch Freizeit ausgeglichen werden. Ubisoft-Blue-Byte-Leiter Benedikt Grindel nennt eine Kernzeit von 10 bis 16 Uhr und selbst erfasste Projektzeiten. Zusätzliche Arbeit benötigt demnach eine Managementfreigabe und wird durch Freizeit ausgeglichen.

Der EuGH verlangt im Urteil C-55/18 vom 14. Mai 2019, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System verpflichten. Es soll die tägliche Arbeitszeit messen. Die konkrete Form bestimmen die Mitgliedstaaten; eine bestimmte Software schreibt die Mitteilung nicht vor.

Schon 2018 hatte Ubisoft Québec seine Planung gegen Crunch beschrieben. Auch dabei handelte es sich um Aussagen der Studioleitung.

Archivhinweis: Der Beitrag dokumentiert den Stand von Mai 2019, nicht die heutige Rechtslage.

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