Drogenbeauftragte: Spielewirtschaft muss Suchtgefahr ernster nehmen

Der Drogen- und Suchtbericht 2017 fordert die Spielewirtschaft auf, ihre Verantwortung beim Schutz vor problematischer Nutzung stärker wahrzunehmen. Der Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung trägt den Stand vom 22. August 2017 und enthält ein eigenes Kapitel zu Computerspielen.

Als mögliche Maßnahmen nennt die Veröffentlichung eine transparente Ausweisung von Geldausgaben in Euro statt in fiktiven Spielwährungen. Außerdem wird vorgeschlagen, auf den Verlust von Spielgegenständen oder des Spielstatus nach längerer Abwesenheit zu verzichten. Die Forderungen zielen damit auf konkrete Gestaltung und Bezahlsysteme in Spielen.

Jugendschutz durch Spieldesign

Der Bericht beschreibt problematische Nutzung als Thema, das neben Beratung und Medienkompetenz auch die Anbieter betrifft. Die genannten Mechanismen sollen verhindern, dass Spielsysteme unnötigen Druck durch Zeitvorgaben, Kosten oder den Verlust bereits erreichter Inhalte erzeugen.

Die politische Debatte fiel in die Woche der gamescom 2017. Dort bezeichnete Angela Merkel digitale Spiele als Kultur- und Wirtschaftsfaktor, wie der Bericht zur Eröffnung der Messe festhält. Der Drogenbericht ergänzt diese wirtschaftliche Perspektive um Anforderungen an den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Die Veröffentlichung formuliert Empfehlungen für die Spielewirtschaft und keine unmittelbar geltenden technischen Vorgaben. Sie nennt den Schutz im Spieldesign als Ziel und verweist zugleich auf die Verantwortung von Eltern, Bildung und öffentlichen Stellen bei der Mediennutzung.

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