Blizzard hat am 13. März 2017 im US-Verfahren gegen Bossland ein Versäumnisurteil über insgesamt 8.740.235,41 US-Dollar beantragt. Davon entfallen 8.563.600 Dollar auf Schadensersatz, 174.872 Dollar auf Anwaltsgebühren und 1.763,41 Dollar auf Verfahrenskosten. Das beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichte Dokument ist ein Antrag der Klägerseite, kein Urteil.
Berechnung beruht auf 42.818 behaupteten Verstößen
Blizzard legt 42.818 Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act und jeweils 200 Dollar zugrunde. Ausgangspunkt sind im Schriftsatz genannte 118.939 US-Verkäufe von Bossland-Produkten zwischen Juli 2013 und Juni 2016. Rund 36 Prozent rechnet Blizzard den eigenen Spielen zu. Diese Zuordnung gehört zur Argumentation des Unternehmens, nicht zu einer hier bereits gerichtlich bestätigten Schadensberechnung.
Zusätzlich verlangt Blizzard eine dauerhafte Unterlassungsanordnung gegen Vertrieb und weitere Tätigkeiten rund um die betroffenen Programme in den USA. Genannt werden unter anderem Honorbuddy, Demonbuddy, Stormbuddy, Hearthbuddy und Watchover Tyrant.
Das Verfahren knüpft an Blizzards Klage gegen Bossland von 2016 an. Laut dem Antrag ließ Bossland nach dem Streit über die Zuständigkeit keine Klageerwiderung folgen; am 16. Februar 2017 wurde die Säumnis registriert. Über die nun beantragte Zahlung ist damit noch nicht entschieden.

