Apple hat am 20. Dezember 2017 eine aktualisierte Fassung der App Store Review Guidelines angekündigt. Sie enthält eine neue Vorgabe für käufliche Lootboxen und vergleichbare Zufallsmechaniken: Vor dem Kauf müssen die Chancen auf die jeweiligen Arten virtueller Gegenstände offengelegt werden.
Den damaligen Wortlaut in Abschnitt 3.1.1 dokumentierte Chris Kerr am 21. Dezember im Originalbericht von Gamasutra, heute Game Developer. Apples kurze Änderungsmitteilung nennt die Lootbox-Klausel nicht einzeln. Der zeitgenössische Bericht belegt deshalb den Inhalt der damaligen Ergänzung, nicht eine spätere Fassung der laufend aktualisierten Richtlinien.
Transparenzpflicht statt Verbot
Die Klausel richtet sich an Apps mit käuflichen zufälligen Inhalten. Sie verbietet Lootboxen nicht. Aus ihr lässt sich auch keine allgemeine Pflicht ableiten, die Chancen für kostenlose Beute oder reguläre Belohnungen im Spiel offenzulegen.
Für die Umsetzung ist der Zeitpunkt der Anzeige entscheidend: Eine Information erst nach Abschluss des Kaufs erfüllt die beschriebene Vorgabe nicht. Entwickler müssen die Wahrscheinlichkeitsangaben damit in den Kaufablauf einplanen, nicht lediglich in eine nachträgliche Ergebnisansicht. Das ist eine Folgerung aus dem Wortlaut, keine Aussage über Apples Prüfung einzelner Apps.
Die Store-Regel ist von politischen Prüfaufträgen zu unterscheiden. Der Bayerische Landtag hatte am 29. November Anträge zur Jugendmedienarbeit und zu Glücksspielelementen in Computerspielen angenommen. Daraus entstand weder eine pauschale Altersfreigabe ab 18 noch Apples Vorgabe für die Darstellung von In-App-Käufen.
Historischer Stand: Der Beitrag dokumentiert die Richtlinienänderung von Dezember 2017. Das Apple-Developer-Logo dient als Symbolbild und ist keine Aufnahme der damaligen Richtlinienseite.

