Donald R. Cameron und Pure Sweat Basketball haben am 4. Juni 2019 eine Kartellklage gegen Apple beim US-Bundesgericht in Nordkalifornien eingereicht. Sie streben ein Sammelverfahren an. Die Klageschrift ist keine gerichtliche Feststellung eines Rechtsverstoßes.
Die von Hagens Berman vertretenen Entwickler werfen Apple vor, konkurrierende Vertriebswege für iOS-Anwendungen auszuschließen. Die Kanzlei kritisiert 30 Prozent Provision, 99 US-Dollar Jahresgebühr und feste Preisstufen. Nach Auffassung der Kläger schmälern diese Vorgaben ihre Erlöse und erschweren den Markteintritt. Die Klageschrift nennt eine Ausnahme: Bei Abonnements sinkt die Provision nach einem Jahr auf 15 Prozent.
Vertriebsregeln statt Endkundenpreise
Die Klage verlangt Änderungen an den Vertriebs- und Preisregeln sowie finanziellen Ausgleich für behauptete Überzahlungen. Über die Zulassung des Sammelverfahrens und die geltend gemachten Ansprüche muss das Gericht entscheiden. Betroffen sind die Entwicklererlöse aus dem App Store, einschließlich Verkäufen digitaler Produkte innerhalb von Apps.
Apple hatte bereits zum zehnten App-Store-Jubiläum im Juli 2018 die kuratierte Vertriebsplattform mit Datenschutz und Sicherheit begründet. Das ist Apples damalige allgemeine Position zum Store, keine Stellungnahme zu der nun eingereichten Klage.

