Das französische Berufungsgericht in Versailles hat die Klage ehemaliger Beschäftigter gegen die Genehmigung von Kündigungen bei Blizzard Entertainment teilweise bestätigt. Die Entscheidung der Cour administrative d’appel vom 13. April 2022 betrifft den Sozialplan, der zur Schließung des Standorts Versailles geführt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die damalige Genehmigung des kollektiven Kündigungsplans rechtlich angreifbar war. Für betroffene Beschäftigte eröffnete das Verfahren die Möglichkeit, vor Arbeitsgerichten Entschädigungen geltend zu machen.
Studio bereits geschlossen
Eine Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz war nicht möglich, weil Blizzard den Standort während des laufenden Verfahrens geschlossen hatte. Im Mittelpunkt stand der französische Plan de sauvegarde de l’emploi, der bei größeren betriebsbedingten Kündigungen die Folgen für Beschäftigte abfedern soll.
Die Gerichtsentscheidung bezog sich auf die Verwaltungsgenehmigung und nicht auf eine neue Spieleankündigung. Blizzard Versailles war zuvor für Kundenservice und lokalisierte Arbeiten innerhalb der europäischen Organisation zuständig.
