E-Sport-Gemeinnützigkeit erneut vertagt: Jahressteuergesetz ohne Ergänzung

Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 bei ihrer Kabinettssitzung das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, ohne die seit Jahren zugesagte Gemeinnützigkeit für den E-Sport zu berücksichtigen. Wie aus der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 5. Juni 2024 hervorgeht, enthält der abgestimmte Regierungsentwurf ebenso wie der vorangegangene Referentenentwurf keine Ergänzung der Abgabenordnung um den E-Sport.

Auf erneute Nachfrage wiederholte das Bundesministerium der Finanzen seine Formulierung aus den Vorwochen: Das Themenfeld habe „hohe Relevanz“, die „regierungsinternen Abstimmungen“ dauerten an. Wenige Tage zuvor hatte bereits NRW-Medienminister Nathanael Liminski der Ampel-Koalition vorgeworfen, ihre eigenen Zusagen aus den Koalitionsverträgen nicht einzulösen.

Zeitfenster für die Legislaturperiode wird kleiner

Für Vereine und Verbände bedeutet die neuerliche Vertagung, dass ihnen weiterhin steuerliche Vorteile wie die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie das Recht zur Ausstellung von Spendenquittungen vorenthalten bleiben, die andere gemeinnützige Vereine längst nutzen können. Mit jeder verstrichenen Gesetzesvorlage sinkt zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass die Reform noch in der laufenden Legislaturperiode der Ampel-Koalition umgesetzt wird.

Weitere News

Weitere News

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein