Bundesrat beschließt Gemeinnützigkeit des E-Sports zum 1. Januar 2026

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 der Gemeinnützigkeit des E-Sports zugestimmt. Die Änderung der Abgabenordnung verankert E-Sport in Paragraf 52 als gemeinnützigen Zweck und kann nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Für Vereine und Verbände bedeutet die Regelung die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Möglichkeit zur Ausstellung von Spendenquittungen sowie steuerfreie Ehrenamtspauschalen für Trainer. Der Bundestag hatte dem Steueränderungsgesetz bereits am 4. Dezember 2025 zugestimmt.

Der E-Sport-Bund Deutschland zählt nach eigenen Angaben 65 Vereine mit rund 3.000 Mitgliedern im Breitensport. ESBD-Präsident Chris Flato sprach von derselben Anerkennung und Rechtssicherheit wie bei traditionellen Sportvereinen, Game-Geschäftsführer Felix Falk hob die Stärkung des Ehrenamts hervor.

NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminski wertete die Entscheidung als wichtigen politischen Erfolg und betonte die Vermittlung von Werten wie Fairplay und Verantwortung in Vereinen. Die Branche hatte im Bundestagswahlkampf 2025 ein steuerliches Anreizmodell gefordert.

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