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Coin Master: BPjM entscheidet gegen Indizierung der Mobile-App

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Coin Master: BPjM entscheidet gegen Indizierung der Mobile-App
Coin Master von Moon Active als Symbolbild für die BPjM-Entscheidung - Bild: Moon Active

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschied am 4. März 2020, die Mobile-App Coin Master nicht in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Das geht aus dem veröffentlichten Entscheidungstext zum Verfahren hervor.

Auslöser der öffentlichen Debatte war unter anderem die Kritik an simulierten Glücksspielmechaniken, Influencer-Werbung und der jungen Zielgruppenansprache. Im Verfahren wurde geprüft, ob die App nach § 18 Abs. 1 JuSchG geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu gefährden.

Gremium sieht keine Jugendgefährdung im Sinne des JuSchG

Das 12er-Gremium sah den Tatbestand der Jugendgefährdung nicht erfüllt. Der Entscheidungstext verweist unter anderem darauf, dass die Spielabläufe nicht durchgehend wie reale Spielautomaten wirkten, der Spielfluss durch andere Spielhandlungen unterbrochen werde und keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Übertragung auf reales Glücksspielverhalten angenommen werden könne.

Für die Games-Branche bleibt der Fall relevant, weil er eine Lücke zwischen simuliertem Glücksspiel, Monetarisierung und klassischem Jugendmedienschutz sichtbar machte. XboxDev hatte bereits bei der USK-Entscheidung zur Sozialadäquanzklausel über die Bedeutung regulatorischer Einzelfallprüfungen für Spiele berichtet.

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