Das Bundesverkehrsministerium hat im Februar 2020 seine Vorgaben zum Eigenanteil bei der Games-Förderung geändert. GamesWirtschaft berichtete am 27. Februar über eine überarbeitete FAQ in Version 1.1. Demnach sollten Publisher-Vorschüsse, Early-Access-Einnahmen und Vorbestellungen bei der Finanzierung berücksichtigt werden.
Der Games-Career-Blog beschrieb am selben Tag die geänderten Regeln und die Einzelfallprüfung für Crowdfunding. Die verschiedenen Plattformen und Kampagnenmodelle erlaubten danach keine pauschale Anerkennung. Eine Abstimmung mit Ministerium oder Projektträger blieb erforderlich.
Verschiebungen im Finanzplan bis 20 Prozent
Games-Career berichtete außerdem über eine weitere Ergänzung: Einzelpositionen durften bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn Einsparungen an anderer Stelle dies ausglichen. Größere Verschiebungen benötigten vor der Mittelanforderung die Zustimmung des Fördergebers.
Zuvor hatte Sven-Christian Kindler Änderungen beim Eigenanteil gefordert. Die neue Meldung beschreibt den anschließenden Stand aus zeitgenössischen Berichten vom Februar 2020, keine heutigen Förderbedingungen. Eine uneingeschränkte Zusage für Crowdfunding ergibt sich daraus nicht.

