Street-Fighter-Produzent Yoshinori Ono hält eigens für Cloud-Streaming entwickelte Kampfspiele für einen möglichen Ansatz. Auf der EGX 2019 erläuterte er nach der am 21. Oktober veröffentlichten Mitschrift von Push Square, warum sich bestehende Kampfspiele nicht ohne Weiteres auf Streamingdienste übertragen lassen. Seine Aussagen betreffen die technische Auslegung solcher Spiele, nicht die Ankündigung eines neuen Capcom-Projekts.
Ono verwies auf den Unterschied zwischen herkömmlichem Online-Spiel und Cloud-Streaming: Bei den bestehenden Spielen würden Eingaben und Befehle über das Netzwerk übertragen, die Grafik dagegen lokal berechnet. Schon diese Form des Online-Spielens bereite Schwierigkeiten. Street Fighter V auf einem Dienst wie Google Stadia umzusetzen, hielt er beim damaligen Stand für zu schwierig.
Spielkonzept statt unveränderter Portierung
Ein von Beginn an für eine Streamingplattform konzipiertes Spiel könne nach Onos Einschätzung eher funktionieren. Den Ausdruck „Stream Fighter“ verwendete er dabei scherzhaft. Die Mitschrift enthält weder einen Entwicklungsauftrag noch einen Veröffentlichungstermin oder eine konkrete Plattformzusage.
Technisch betrifft die Unterscheidung den Weg zwischen Eingabe und sichtbarer Reaktion. Beim Cloud-Streaming muss die Eingabe zum entfernten System gelangen. Das dort berechnete Bild wird anschließend zum Endgerät übertragen. Für Kampfspiele mit eng getakteten Aktionen ist deshalb nicht allein die Datenmenge entscheidend, sondern auch die Verzögerung dieses gesamten Weges. Diese Erklärung ist eine technische Herleitung, kein von Ono vorgestellter Messwert.
Capcom und Bandai Namco hatten bereits 2017 ein Patentabkommen für Online-Matching geschlossen, das unter anderem die Street-Fighter-Reihe betraf. Das Abkommen behandelte die Nutzung von Patenten für das Zusammenführen von Spielern. Es war keine Zusage zur Behebung von Streaminglatenz.
Onos Aussagen beschreiben die Diskussion im Oktober 2019. Sie belegen keine grundsätzliche Unmöglichkeit von Kampfspielen in der Cloud und sind kein Test späterer Streamingdienste.

