Google testet DNS-over-HTTPS in Chrome 78

Google hat am 10. September 2019 im Chromium-Blog angekündigt, DNS-over-HTTPS (DoH) in Chrome 78 zu testen. Dabei soll der bisher genutzte DNS-Anbieter des Nutzers erhalten bleiben; Chrome stellt lediglich das Protokoll auf die verschlüsselte HTTPS-Variante um. Kurz nach der Ankündigung verschob das Team das Experiment wegen eines technischen Problems auf Chrome 79.

Die Grundidee hinter DoH: DNS-Anfragen laufen wie reguläre Webzugriffe über HTTPS und sind damit gegenüber Dritten im selben Netz nicht mehr lesbar. Wer beispielsweise in einem öffentlichen WLAN surft, schützt mit DoH die Sichtbarkeit der besuchten Domains vor anderen Teilnehmern. Gleichzeitig erschwert das Protokoll Spoofing- und Pharming-Angriffe, bei denen präparierte DNS-Antworten Nutzer auf gefälschte Seiten umleiten. Für Spieleentwickler und Studios, die ihre Dienste und Update-Infrastruktur über öffentlich erreichbare Domains ausliefern, verringert DoH das Risiko, dass DNS-Antworten auf dem Transportweg verändert werden.

Chromes Ansatz unterscheidet sich von Mozillas Vorgehen: Während Mozilla für Firefox einen festen Cloudflare-Resolver als Standard einsetzt, behält Chrome den jeweiligen DNS-Anbieter des Nutzers und sucht nur nach dessen DoH-kompatiblem Endpunkt. Zu den am Experiment beteiligten Anbietern zählen Cloudflare, Cleanbrowsing, DNS.SB, OpenDNS, Quad9 und Google selbst. Ist der eingestellte Provider nicht in der Liste, bleibt Chrome beim bisherigen unverschlüsselten DNS. Ein Opt-out ist über das Chrome-Flag chrome://flags/#dns-over-https möglich; für verwaltete Unternehmensinstallationen stellt Google zusätzlich eine Enterprise-Richtlinie bereit.

Das Experiment soll auf allen unterstützten Plattformen laufen, mit Ausnahme von Linux und iOS. Auf Android 9 und höher nutzt Chrome bei gesetztem DNS-over-TLS-Anbieter in den privaten DNS-Einstellungen des Systems den zugehörigen DoH-Dienst und fällt bei Fehlern auf den System-Resolver zurück. Bestehende Inhaltsfilter und Kinderschutzfunktionen des jeweiligen DNS-Anbieters bleiben in beiden Fällen aktiv.

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