Auf X veröffentlichte Dokumentauszüge beschreiben Rockstars interne Sicherheitsregeln rund um vertrauliche Entwicklungsarbeit. Der Account videotech ordnet die Unterlagen einem Beschäftigtenverfahren zu. Die Auszüge geben eine Darstellung zugunsten des Unternehmens wieder; sie sind kein Nachweis, dass ein Gericht die einzelnen Angaben bereits festgestellt hat.
Genannt werden Geheimhaltungsvereinbarungen für Besucher, begleitete Fremdfirmen, stark eingeschränktes Arbeiten außerhalb des Büros und ein Verbot externer Speichermedien. Private Notebooks, Tablets und Telefone dürfen dem Text zufolge nicht mit Rockstar-Systemen verbunden werden. Fotos am Arbeitsplatz seien untersagt.
Sichtschutz und eigenes Ermittlerteam
Ein weiterer Abschnitt nennt Sichtschutzfolien an Gebäuden nach Versuchen, mit Drohnen durch Bürofenster zu fotografieren. Außerdem beschreibt er fünf Vollzeitermittler und einen Leiter zur Untersuchung möglicher Datenlecks. Als Bedrohungen werden unter anderem Phishing und Social Engineering genannt.
Rockstars Muttergesellschaft Take-Two beantragte bereits Auskünfte zur Identifizierung von CyberLeek. Die jetzt verbreiteten Auszüge betreffen dagegen interne Schutzmaßnahmen. Ohne die vollständige Akte lassen sich weder sämtliche Verfahrensumstände noch die Bewertung der einzelnen Aussagen durch das Gericht abschließend prüfen.

