Atari Interactive reichte am 17. August 2017 beim Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens Klage gegen Nestlé wegen einer KitKat-Kampagne mit Breakout-Elementen ein. Die Klageschrift trägt das Aktenzeichen 3:17-cv-04803-SK. Ataris Anwaltskanzlei bestätigte die Einreichung am selben Tag.
Nach Ataris Darstellung ersetzte der Werbespot die Spielsteine durch KitKat-Riegel und verwendete Namen, Bildgestaltung und Klang des Spiels ohne Genehmigung. Atari machte unter anderem Marken- und Urheberrechtsverletzungen sowie unlauteren Wettbewerb geltend. Gefordert wurden Unterlassung und Schadensersatz. Das sind Vorwürfe und Anträge der Klägerin, keine gerichtlichen Feststellungen.
Nestlé kündigte Verteidigung an
Eine Sprecherin von Nestlé UK erklärte Reuters am 18. August, das Unternehmen werde sich gegen die Vorwürfe verteidigen. Der Spot sei nur in Großbritannien ausgestrahlt worden und laufe nicht mehr. Diese Stellungnahme und Ataris Behauptung fortbestehender Werbeveröffentlichungen sind getrennt zu betrachten.
Der Streit betrifft damit die Nutzung einer Spielemarke außerhalb des Spieleverkaufs. Die Wiedererkennbarkeit eines Motivs ist für seine Werbewirkung relevant; ob daraus im konkreten Fall eine Rechtsverletzung folgt, kann nicht allein aus der Beschreibung einer Klage abgeleitet werden.
Archivhinweis: Dieser Beitrag dokumentiert die Einreichung und die damalige Unternehmensreaktion im August 2017. Er berichtet nicht über einen abschließenden Verfahrensausgang. Das Titelbild zeigt die erste Seite der Klageschrift, kein Urteil.

