Stiftung Warentest und Jugendschutz.net haben 50 beliebte und umsatzstarke, für Kinder freigegebene Spiele-Apps auf Verbraucherfallen und Kinderschutz untersucht. Die Mitteilung vom 27. Juni 2017 bewertet keine davon als unbedenklich.
Die Stiftung veröffentlichte am 29. Juni außerdem ein Video zu Risiken von Spiele-Apps. Der später erschienene Film ergänzt die Pressemitteilung, ist aber nicht deren ursprüngliches Veröffentlichungsdatum.
Käufe, Werbung und Kontaktfunktionen
Bei jeweils 19 Apps kritisieren die Prüfer den Schutz vor Mobbing oder unangemessenen Kontakten beziehungsweise unklar gekennzeichnete Werbung. In drei Spielen seien Käufe bis knapp 350 Euro möglich. Nur bei vier Apps bewerten sie Datenschutz und Geschäftsbedingungen als angemessen.
Die Untersuchung betrifft die ausgewählten Angebote, nicht sämtliche mobilen Spiele. Aus der Pressemitteilung lässt sich auch nicht ableiten, dass alle 50 Apps in jedem untersuchten Punkt gleich schlecht abschneiden. Die genannten Teilbefunde und das Gesamturteil müssen deshalb auseinandergehalten werden.
Für Entwicklung und QA ergibt sich daraus eine konkrete Prüfliste: Kaufpreise müssen vor dem Abschluss nachvollziehbar sein, Werbung muss als solche erkennbar bleiben, und Kontaktfunktionen benötigen eine gesonderte Schutzprüfung. Das ist eine redaktionelle Herleitung aus den genannten Befunden, kein zusätzlicher von der Stiftung veröffentlichter Test oder Nachweis einer Rechtsverletzung.
ironSource hatte wenige Tage zuvor interaktive Werbung auch für Nicht-Spiele-Apps beschrieben. Dieser Ansatz betrifft die Gestaltung und Messung von Werbeformaten. Die Prüfung von Warentest und Jugendschutz.net betrachtet dagegen die Risiken innerhalb der untersuchten Spieleangebote.
Archivhinweis: Die Meldung beschreibt die Untersuchung und das Begleitvideo von Juni 2017. Sie bewertet nicht den heutigen Zustand der damaligen Apps.

