Instagram hat am 31. August sein Profil-Label „AI creator“ in „AI-generated profile“ umbenannt. Konten, die eine künstlich erzeugte Person darstellen, sollen dies kennzeichnen. Die Plattform kündigt Reichweitenbeschränkungen für nicht gekennzeichnete KI-Profile an.
Erkennt Instagram ein solches Konto, erhalten dessen Betreiber eine Benachrichtigung. Im Kontostatus lässt sich prüfen, ob Profil und Inhalte noch für Empfehlungen zugelassen sind. Wer das Label von sich aus ergänzt, soll deshalb keine Reichweiteneinbußen erfahren.
Label ergänzen oder Einschränkung anfechten
Betroffene Konten können wieder für Empfehlungen zugelassen werden, indem sie das Label aktivieren oder erfolgreich Einspruch einlegen. Instagram räumt mögliche Erkennungsfehler ein. Die Kennzeichnung erscheint auf dem Profil sowie bei Inhalten, die nicht bereits eine eigene KI-Kennzeichnung tragen.
Die Regel erfasst keine pauschale Nutzung von KI-Werkzeugen: Wer solche Tools lediglich im kreativen Arbeitsprozess verwendet, muss deshalb kein KI-Profil-Label hinzufügen. Entscheidend ist, ob der Account eine KI-generierte Person repräsentiert.

