Deutschland plant neue Jugendschutzregeln für Mobile-Monetarisierung

Ein bayerischer Entwurf für neue Jugendmedienschutz-Richtlinien zielte im Mai 2019 auf aggressive Monetarisierungsmodelle in Mobile Games. Die juristische Analyse des Entwurfs durch Sebastian Schwiddessen von Baker McKenzie beschreibt Vorgaben für Werbung, Profilverknüpfungen und direkte Kaufappelle, die auch Spiele mit erwachsenem Schwerpunkt betreffen konnten, sobald Kinder zur Zielgruppe gehörten.

Entwurf nimmt Rewarded Ads und Profilverknüpfungen ins Visier

Die geplante Neufassung der Jugendmedienschutz-Richtlinien, kurz JuSchRiL, sollte die Auslegung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) konkretisieren. Als kritisch beschrieben wurde unter anderem Werbung, die Kindern für das Ansehen eines Werbespots einen Vorteil gewährt. Darunter fallen etwa Rewarded Ads, bei denen ein Werbevideo In-Game-Währung oder andere Spielvorteile freischaltet. Ebenfalls genannt wurde Werbung für die Verknüpfung eines Spielprofils mit einem Konto auf einer anderen Plattform.

Der Entwurf entstand in einer Phase, in der die Lootbox-Debatte die Ausgestaltung von In-Game-Käufen prägte. Die Analyse stellte jedoch klar, dass Rewarded Ads nicht pauschal verboten werden sollten. Entscheidend sollte jeweils die konkrete Gestaltung der Werbung und das tatsächliche Angebot sein.

Breiter Anwendungsbereich für Kaufappelle

Die geplante Auslegung setzte bei direkten Kaufappellen an, die die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. Ein ausdrücklicher Hinweis, dass sich eine Werbung gezielt an Minderjährige richtet, sollte dafür nicht zwingend erforderlich sein. Auch ein überwiegend von Erwachsenen gespieltes Angebot hätte damit geprüft werden können, wenn Kinder ebenfalls zum Publikum gehören.

Prüfung von Monetarisierung wird zum Produktionsfaktor

Für Studios und Publisher hätte das zusätzliche Arbeit an Zielgruppenlogik, Werbeausspielung und Kaufabläufen bedeutet. Nicht nur einzelne Anzeigen, sondern auch das zugrunde liegende Geschäftsmodell sollte in die Bewertung einfließen. Die juristische Analyse nannte zeitlich begrenzte Angebote, hohe Ausgaben in kurzer Zeit und bestimmte In-App-Modelle als Beispiele für Mechaniken, die bei der Prüfung eine Rolle spielen können. Eine automatische Unzulässigkeit jeder dieser Funktionen folgte daraus nicht.

Als mögliches Risiko wurden außerdem Unterlassungsforderungen von Verbraucherschutzverbänden genannt. Verstöße gegen den JMStV können mit Bußgeldern belegt werden. Für Entwicklerteams bedeutete der Entwurf damit vor allem, Monetarisierung bereits bei der Konzeption unter Jugendschutzgesichtspunkten zu dokumentieren und Zielgruppen nicht nur über die Altersfreigabe des Spiels zu betrachten.

Status des Entwurfs im Mai 2019

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die JuSchRiL noch nicht verabschiedet. Änderungen, die den Entwurf weniger weitreichend gemacht hätten, waren nach der damaligen Analyse von den zuständigen Medienanstalten zurückgewiesen worden. Die konkrete Durchsetzung und der weitere Verlauf blieben deshalb offen. Der Beitrag dokumentiert den damaligen Stand der Debatte, nicht die heute geltende Rechtslage.

Weitere News

Weitere News

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein