Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System zur täglichen Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Das Urteil C-55/18 betrifft einen Streit zwischen der spanischen Gewerkschaft CCOO und Deutsche Bank SAE.
Ohne solche Daten lassen sich nach Auffassung des Gerichts Arbeitsstunden, ihre zeitliche Verteilung und Überstunden nicht zuverlässig bestimmen. Das erschwert die Durchsetzung von Höchstarbeitszeiten sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.
Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten
Die konkrete Form des Systems legen die Mitgliedstaaten fest. Dabei können sie Besonderheiten der Tätigkeit und Unternehmensgröße berücksichtigen. Eine bestimmte Zeiterfassungssoftware schreibt die Gerichtsmitteilung nicht vor.
Für Spieleunternehmen betrifft das Thema die Dokumentation tatsächlich geleisteter Arbeit, nicht nur die Zuordnung von Stunden zu Projektbudgets. Ein Zeiterfassungssystem allein verhindert noch keine unrealistischen Produktionspläne oder Crunch-Phasen.
Die GDC-Umfrage 2019 zu Arbeitszeiten zeigt den Branchenbezug: 44 Prozent der knapp 4.000 befragten Entwickler arbeiteten nach eigener Angabe durchschnittlich mehr als 40 Stunden pro Woche. Die internationale Erhebung belegt jedoch keine konkreten Rechtsverstöße einzelner Studios.
Archivhinweis: Dieser Beitrag dokumentiert das Urteil und den Quellenstand vom Mai 2019, nicht die heutige Rechtslage.

