Die Kommission für Jugendmedienschutz hat am 15. Mai 2019 die Eignungsbeurteilung des Jugendschutzprogramms JusProg durch die FSM für unwirksam erklärt. Nach Auffassung der KJM überschritt die Selbstkontrolle ihren gesetzlichen Beurteilungsspielraum. Die Kommission beschloss die sofortige Vollziehung.
Streit über Schutzwirkung auf mobilen Geräten
Die KJM beanstandete, dass das geprüfte Programm nur Windows-PCs mit Chrome erfasse. Die Anerkennung entlaste Inhalteanbieter dagegen auch dort von weiteren Schutzmaßnahmen, wo mobile Geräte die Alterskennzeichen nicht auslesen könnten. Betroffene Anbieter sollten nach der Mitteilung auf andere technische Barrieren oder Sendezeitbegrenzungen zurückgreifen.
JusProg widersprach in einer eigenen Pressemitteilung vom 16. Mai. Der Verein nannte eine seit 2016 angebotene iOS-Lösung sowie auf seiner Filterliste beruhende Angebote mit Vodafone für iOS und Android. Weitere mobile Programme sollten bei der FSM zur Anerkennung vorgelegt werden. Ein geräteübergreifender DNS-Filter befand sich nach Vereinsangaben in Entwicklung, war also noch kein bereits anerkanntes Ersatzsystem.
Der Streit betrifft die technische Absicherung von Online-Inhalten, nicht die klassischen USK-Altersfreigaben für Spiele. Die Aussagen zur Reichweite der Filter und zu den rechtlichen Folgen geben die Positionen der KJM und des Vereins im Mai 2019 wieder.

