gamescom 2025: Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand

Die MFG Baden-Württemberg eröffnet den Open Call zur Beteiligung am Landesstand „THE LÄND – Games & Gamification Made in Baden-Württemberg“ auf der gamescom 2025 in Köln. Bewerbungen können bis zum 21. März 2025 eingereicht werden. Der Messestand in der Business Area bietet Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen aus dem Games-, Medien- und Digitalbereich aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, innovative Projekte vor einem internationalen Publikum zu präsentieren.

Im Fokus stehen neben klassischen Games insbesondere interaktive VR- und XR-Anwendungen, die Anwendungsbereiche von Entertainment über die Automobilindustrie bis hin zu Ausbildungsanwendungen abdecken. Die Initiative umfasst einen Aussteller*innen-Platz inklusive Monitor, Ablagefläche, Stauraum, Sitzgelegenheiten sowie Logoplatzierung. Zu den weiteren Leistungen zählt eine Unternehmensvorstellung im Standflyer, digitale Messe-Briefings, Pitch-Trainings und Zugänge zur Networking- und Matchmaking-Plattform MeetToMatch.

Der Stand bietet zudem ein umfangreiches Rahmenprogramm, das unter anderem den Besuch von Staatssekretär Dr. Patrick Rapp und einen Baden-Württemberg-Empfang beinhaltet. Teilnehmer*innen profitieren von gemeinschaftlichen Kommunikations- und Marketingmaßnahmen in Kooperation mit Baden-Württemberg International sowie dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe. Weitere Services sind Teamcatering, THE LÄND T-Shirts und die Nutzung von Networking-Flächen.

Die Teilnahme ist mit Kosten verbunden. Der reguläre Preis für einen Ausstellerinnen-Platz beläuft sich auf 3.000 Euro zzgl. MwSt., während junge, Games BW geförderte Unternehmen einen ermäßigten Preis von 600 Euro zzgl. MwSt. in Anspruch nehmen können, sofern zwei Ausstellerinnen einen Platz teilen. Nicht im Preis enthalten sind das obligatorische Marketingpaket der Koelnmesse, zusätzliche Ausstellerausweise sowie Reise- und Übernachtungskosten.

Die Beteiligung am THE LÄND Messestand erfolgt im Rahmen staatlicher Beihilfen gemäß der De-minimis-Verordnung. Eine Teilnahme setzt voraus, dass in den vergangenen drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro brutto an allgemeinen De-minimis-Beihilfen erhalten wurden. Die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt auf Basis eines von der MFG bereitgestellten Formulars.

Weitere Informationen zur Teilnahme sind im News-Beitrag abrufbar. Die Bewerbungsunterlagen können unter Bewerbungslink eingereicht werden.

Weitere News

Weitere News

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner