Sony hat im Rechtsstreit um Cheat-Software für die PlayStation Portable vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Die Richter in Luxemburg entschieden am 17. Oktober 2024, dass Schummelsoftware nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt, solange sie nur vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändert.
Grundlage ist ein seit Jahren laufender Streit vor deutschen Gerichten. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall im Februar 2023 dem EuGH vorgelegt. Sony wirft den Anbietern einer Cheat-Software für ein Rennspiel auf der inzwischen eingestellten PlayStation Portable eine Urheberrechtsverletzung vor.
Variablen im Arbeitsspeicher sind keine Umarbeitung
Der EuGH stellte klar: Solange veränderte Daten nicht darauf abzielen, das Programm selbst zu kopieren, liegt keine Verletzung des Urheberrechts vor. Die Cheat-Software von Datel ändert weder Objektcode noch Quellcode oder die innere Struktur der Sony-Software, sondern nur den Inhalt von Variablen, die das Spiel temporär in den Arbeitsspeicher der Konsole schreibt.
Damit folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Einschätzung deutscher Gerichte. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Klage von Sony bereits abgewiesen, bevor der BGH den Fall dem EuGH vorlegte.
BGH muss abschließend entscheiden
Über den konkreten Fall muss nun wieder der Bundesgerichtshof entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen. Für Anbieter von Cheat- und Trainer-Software ist das Urteil aus der Rechtssache C-159/23 dennoch ein wichtiger Orientierungspunkt für künftige Verfahren.
