Der Bundesgerichtshof hat im Streit zwischen Sony und den Anbietern einer Cheat-Software für die PlayStation Portable eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt. Der BGH teilte am 23. Februar 2023 mit, dass mehrere unionsrechtliche Fragen zunächst in Luxemburg geklärt werden müssen, bevor der Fall in Karlsruhe weiterverhandelt wird. Das Verfahren trägt beim BGH das Aktenzeichen I ZR 157/21.
Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für die inzwischen eingestellte Handheld-Konsole PlayStation Portable. Eine Cheat-Software erlaubte Spielern, den Turbo unbegrenzt zu nutzen oder von Beginn an Fahrer freizuschalten, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung standen.
Sony fordert Schadenersatz
Sony verlangt von den Entwicklern und Verkäufern der Cheat-Software Schadenersatz wegen einer Verletzung von Urheberrechten. Der ursprüngliche Programmierer des Spiels habe die nachträglichen Änderungen im Code nicht vorgesehen, argumentierte der Sony-Anwalt nach der BGH-Verhandlung im Oktober 2022.
Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Klage von Sony zuvor abgewiesen. Nach Ansicht der Richter griff die Software lediglich in den Ablauf des Spiels ein, Quellcode und innere Struktur blieben unverändert. Der EuGH soll nun klären, ob eine solche Manipulation trotzdem als unzulässige Umarbeitung im Sinne des Urheberrechts gilt.
Entscheidung offen
Ein Termin für die Verhandlung vor dem EuGH stand zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht fest. In Karlsruhe wird die Verhandlung erst fortgesetzt, sobald das EuGH-Urteil vorliegt.
