Erste DMA-Strafe: EU verhängt 500 Millionen Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store

Die Europäische Kommission hat am 23. April 2025 eine Geldbuße von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt. Es ist die erste Strafe, die unter dem Digital Markets Act (DMA) ausgesprochen wurde. Grund ist ein Verstoß gegen die sogenannte Anti-Steering-Pflicht: Apple hat App-Entwickler daran gehindert, ihre Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Store hinzuweisen und sie dorthin zu leiten. Im selben Beschlusspaket belegte die Kommission auch Meta mit einer Strafe von 200 Millionen Euro wegen des Pay-or-Consent-Modells.

Nach Artikel 5 Absatz 4 des DMA müssen Entwickler, die ihre Apps über den App Store vertreiben, ihren Kunden ohne zusätzliche Kosten alternative Angebote mitteilen, sie zu diesen Angeboten leiten und Käufe außerhalb des Stores ermöglichen können. Die Kommission stellte fest, dass Apple diese Pflicht nicht erfüllt. Durch eine Reihe technischer und vertraglicher Beschränkungen konnten Entwickler die Vorteile alternativer Vertriebswege nicht ausschöpfen. Apple konnte laut Behörde nicht nachweisen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig waren.

60 Tage Frist und drohende Zwangsgelder

Apple erhielt 60 Tage Zeit, um die beanstandeten Beschränkungen abzustellen. Hält das Unternehmen die Frist nicht ein, drohen periodische Zwangsgelder. Die Höhe der Buße von 500 Millionen Euro begründete die Kommission mit der Schwere und Dauer des Verstoßes. Apple kündigte an, gegen den Beschluss vorzugehen, und legte Berufung ein. Parallel passte das Unternehmen seine Provisionsstruktur an und führte ein gestaffeltes Gebührenmodell für Verweise und Transaktionen außerhalb des Stores ein.

Präzedenzfall für die Provisionsdebatte

Im Zentrum steht die 30-Prozent-Provision, die App-Store-Betreiber traditionell auf digitale Verkäufe erheben. Dürfen Entwickler ihre Nutzer ungehindert zu externen, oft günstigeren Bezahlwegen führen, lockert sich die Bindung an das hauseigene Abrechnungssystem. Betroffen sind nicht nur Apple, sondern alle Plattformbetreiber, die unter die DMA-Gatekeeper-Regeln fallen. Auch Microsoft positioniert sich in diesem Umfeld und arbeitet an einem eigenen Mobile-Game-Store als Konkurrenz zu Apple und Google. Für Spieleentwickler und Publisher, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes über mobile Stores abwickeln, dürfte der Beschluss künftige Verhandlungen über Gebühren und Vertriebsfreiheit prägen.

Die Angaben basieren auf der offiziellen Quelle.

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