EU-Kommission verhängt erste DMA-Bußgelder gegen Apple und Meta

Die Europäische Kommission hat am 23. April 2025 die ersten Bußgelder auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) verhängt. 500 Millionen Euro muss Apple zahlen, 200 Millionen Euro entfallen auf Meta. Beide Konzerne gelten nach der Verordnung als Torwächter, im Behördendeutsch Gatekeeper. Damit fallen die ersten Strafen, seit die Verhaltenspflichten des DMA für die benannten Plattformbetreiber gelten.

Anti-Steering bei Apple, Datenkopplung bei Meta

Bei Apple geht es um die Anti-Steering-Verpflichtung. Der DMA schreibt vor, dass App-Entwickler ihre Nutzer ohne Einschränkung über Angebote außerhalb des App Store informieren und auf andere Vertriebs- und Bezugswege hinweisen dürfen. Genau das hat Apple laut Kommission mit technischen und kommerziellen Hürden begrenzt. Der Konzern muss diese Beschränkungen abbauen und darf auch keine Maßnahmen ergreifen, die im Ergebnis dasselbe bewirken.

Im Fall Meta steht das Modell von November 2023 zur Debatte: entweder ein werbefinanzierter Dienst mit kombinierter Datennutzung oder ein kostenpflichtiges Abo ohne Werbung. Diese Entweder-oder-Wahl reichte der Kommission nicht. Sie sah keine gleichwertige Alternative, die mit weniger personenbezogenen Daten auskommt. Wer Daten aus verschiedenen Diensten zusammenführt, braucht nach dem DMA eine wirksame Einwilligung. Beanstandet wird der Zeitraum von März 2024 bis November 2024.

Was die Strafen für Entwickler und App-Vertrieb bedeuten

Vor beiden Entscheidungen gab es laut Kommission einen ausführlichen Austausch, in dem Apple und Meta ihre Sicht der Dinge schildern konnten. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach Schwere und Dauer der Verstöße. Für die Spieleentwicklung und den Verkauf digitaler Inhalte zählt vor allem die Apple-Entscheidung, denn sie betrifft die Frage, wie weit Nutzer zu eigenen Bezahlkanälen außerhalb des App Store gelenkt werden dürfen. Mit den beiden Verfahren wechselt der DMA von der Definitions- und Designphase in die aktive Durchsetzung. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Plattformbetreiber berichtet auch XboxDev regelmäßig.

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