gamescom 2025: USK erinnert Aussteller an Jugendschutzvorgaben

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), offizieller Jugendschutzpartner der Koelnmesse GmbH, weist anlässlich der gamescom 2025 erneut auf die Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen hin. Sämtliche Aussteller, darunter auch unabhängige Entwickler, die nicht im Indie Arena Booth (IAB) oder Indie Hub vertreten sind, sollten ihre Messeauftritte frühzeitig auf Konformität mit den Vorgaben des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) prüfen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Verstößen gegen diese Vorgaben, auch durch etablierte internationale Publisher.

Die USK übernimmt im Auftrag der Koelnmesse die umfassende Betreuung der Jugendschutzbelange, inklusive Alterskennzeichnung sämtlicher Inhalte wie mobile Apps, Trailer und spielbasierte Bühnenprogramme. Sie steht Ausstellern sowohl im Vorfeld als auch während der Messe als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Alterskontrolle erhalten Messebesucher bereits am Eingang farbcodierte Armbänder (USK 12, USK 16 und USK 18), die den Standmitarbeitern die Altersprüfung erleichtern. Das Erziehungsprivileg gilt ausdrücklich nicht auf dem Gelände.

Hinweise zur Umsetzung:

  • Abgabefrist für Formulare und Inhalte zur Altersfreigabe ist der 5. August 2025, 15:00 Uhr.
  • Offene Messestände im B2C-Bereich müssen deutlich erkennbare USK-Alterskennzeichnungen tragen.
  • Im B2B-Bereich besteht keine Kennzeichnungspflicht.
  • Die Integration gut sichtbarer Alterskennzeichen direkt in die Standgestaltung wird empfohlen.
  • Alterskennzeichnungen nach IARC oder für digitale Stores gelten nicht auf dem Messegelände.
  • Verstöße gegen die Jugendschutzvorgaben können zu empfindlichen Bußgeldern oder zur Schließung der betroffenen Messestände führen.

Die Kontaktdaten und weitere Informationen zum Jugendschutz sind auf der offiziellen Webseite der USK abrufbar.

Umsetzungsbeispiele für USK-Alterskennzeichen:

  • USK 0 / USK 6 / USK 12: Inhalte dürfen offen gezeigt werden. Das Standpersonal ist dafür verantwortlich, dass Inhalte ab 12 Jahren nicht von jüngeren Besuchern aktiv gespielt werden.
  • USK 16 / USK 18 / nicht gekennzeichnet: Inhalte müssen in abgetrennten Bereichen, mit Sichtschutz oder verdeckten Monitoren gezeigt werden. Zugangskontrollen durch das Standpersonal sind verpflichtend.

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