Das neuseeländische Handelsamt (Commerce Commission of New Zealand) hat offiziell bekannt gegeben, dass Microsofts geplanter Zusammenschluss mit Activision Blizzard genehmigt wurde.
In der offiziellen Verlautbarung des neuseeländischen Handelsamtes heißt es: „Die Kommission hat die Erlaubnis erteilt, dass Microsoft im Rahmen einer globalen Transaktion 100% der Stammaktien von Activision Blizzard übernehmen kann.“
Bisher wurde die Übernahme bereits in zahlreichen Ländern und Regionen wie Neuseeland, der Türkei, Südafrika, Südkorea, China, der Europäischen Union, der Ukraine, Japan, Chile, Brasilien, Saudi-Arabien und Serbien genehmigt. Auch in den USA konnte Microsoft sich gegen die Federal Trade Commission (FTC) durchsetzen, die versucht hatte, den Deal zu verhindern.
Derzeit steht lediglich in Großbritannien die Übernahme noch aus. Die britische Wettbewerbsbehörde CMA hat ihre Frist für eine endgültige Entscheidung zur Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft vom 18. Juli auf den 29. August verlängert.
Berichte aus dem Juli zufolge ziehen Microsoft und Activision Blizzard in Erwägung, in Großbritannien einige Kontrollrechte im Bereich Cloud-Gaming abzugeben, um die Bedenken der CMA zu zerstreuen. Es gibt Spekulationen, dass Microsoft bereit sein könnte, seine Cloud-Gaming-Rechte in Großbritannien an ein Telekommunikations-, Gaming- oder Internet-Computing-Unternehmen zu verkaufen. Auch von möglichem Interesse eines Private-Equity-Unternehmens ist die Rede.
Erst kürzlich hat Microsoft eine Änderung der Umstände beim britischen Regulator eingereicht und argumentiert, warum die CMA ihre Entscheidung zur Blockierung der Übernahme von Activision Blizzard überdenken und den Deal letztendlich genehmigen sollte. Als Argumente führt Microsoft eine neue Vereinbarung mit Sony an, um „Call of Duty“ weiterhin auf PlayStation-Konsolen zu halten, sowie seine Cloud-Gaming-Vereinbarungen und die Überwachung durch die EU, um sicherzustellen, dass Microsoft seinen Verpflichtungen nachkommt. Darüber hinaus verweist Microsoft auf aktuelle Beweise aus dem FTC-Fall, die die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts in Frage stellen.