Frankreich: Nationalversammlung stimmt für Datenabgabe von 5,5 Cent je GB

Die französische Nationalversammlung hat am 30. Oktober 2026 einen Änderungsantrag für eine Abgabe auf übertragene Internetdaten angenommen. Bei der Abstimmung zum Haushaltsentwurf für 2027 entfielen elf Stimmen auf Zustimmung und zehn auf Ablehnung. Der Vorschlag von Laurent Lhardit aus der sozialistischen Fraktion sieht 0,055 Euro je Gigabyte vor, also 5,5 Cent. Der Beschluss über diesen einzelnen Antrag bedeutet noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren.

Zahlungspflichtig wären nach dem Wortlaut des Änderungsantrags 1358 die Anbieter der Inhalte. Internetzugangsanbieter sollen die an ihre Kunden übermittelten Datenmengen zusammengefasst und anonymisiert erfassen und quartalsweise melden. Inhalte und einzelne Empfänger sollen dabei nicht erfasst werden. Auch bei zwischengeschalteten Content Delivery Networks soll die an Nutzer ausgelieferte Menge zählen.

Videospiele ausdrücklich in der Begründung genannt

Die Begründung nennt Videospiele und Video-on-Demand als Bereiche, die im Verhältnis zum Umsatz besonders viele Daten übertragen. Der Antrag enthält deshalb eine Begrenzung auf höchstens 15 Prozent des in Frankreich erzielten oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes des jeweiligen Anbieters. Für Spieledownloads und Dienste wie GeForce NOW wäre damit die Datenübertragung wirtschaftlich relevant. Welche konkreten Anbieter tatsächlich wie viel zahlen müssten, lässt sich daraus noch nicht belastbar berechnen.

In der Plenardebatte lehnten der Berichterstatter des Finanzausschusses, Philippe Juvin, und Minister David Amiel den Vorschlag ab. Juvin warnte vor einer Weitergabe der Kosten; Amiel verwies auf technische Fragen zur Messung und mögliche Belastungen kleinerer französischer Inhalteanbieter. Lhardit verteidigte die Erfassung der Datenmengen und erwartete höhere Beiträge großer internationaler Plattformen. Seine Einnahmenerwartung von zehn Milliarden Euro ist eine Prognose der Antragsteller.

Ein feststehender Aufschlag auf Spielepreise oder Internetrechnungen folgt aus der Abstimmung nicht. Der Antrag benennt Inhalteanbieter als Steuerschuldner und betrifft zunächst den parlamentarischen Haushaltsentwurf. Ein Termin für das Inkrafttreten eines endgültig verabschiedeten Gesetzes ist damit nicht belegt.

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