Bayerischer Landtag: Lootboxen werden zum Fall für den Jugendschutz

Der Bayerische Landtag hat am 29. November 2017 zwei Anträge im Umfeld der Lootbox-Debatte angenommen. Die offizielle Drucksachenübersicht führt den CSU-Antrag 17/19256 zur stärkeren Berücksichtigung von Computerspielen in der Jugendmedienarbeit und den SPD-Antrag 17/19257 zu Glücksspielelementen in Computerspielen als angenommen auf.

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Die Beschlüsse folgten einer Plenardebatte, in der auch Star Wars Battlefront II als konkretes Beispiel für zufallsbasierte Inhalte zur Sprache kam. Das Plenarprotokoll vom 29. November 2017 dokumentiert die Beiträge und die Abstimmungen. Eine direkte Einstufung aller Spiele mit Lootboxen ab 18 wurde an diesem Tag dagegen nicht beschlossen.

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Battlefront II als konkreter Anlass

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Im Mittelpunkt der Debatte standen digitale Inhalte, deren konkrete Ausgestaltung beim Kauf nicht feststeht. Battlefront II wurde dabei im Zusammenhang mit Beutekisten und möglichen spielrelevanten Belohnungen genannt. Der offizielle Sitzungsverlauf hält außerdem fest, dass ein Antrag der Freien Wähler mit einer pauschalen Altersstufe 18 für solche Spiele keine Mehrheit erhielt.

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Der angenommene CSU-Antrag zielte auf eine stärkere Behandlung von Computerspielen in der Jugendmedienarbeit und auf Informationen zu den Auswirkungen von Lootboxen. Der SPD-Antrag verlangte einen Bericht zu Glücksspielelementen in Computerspielen. Im Sachregister des Bayerischen Landtags sind die Anträge und ihr jeweiliger Beschlussstatus zusammengefasst.

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Damit entstand zunächst ein politischer Prüfauftrag und keine sofortige Änderung der Altersfreigaben. Die Debatte folgte auf die internationale Diskussion um Battlefront II und ergänzte die bereits am 23. November 2017 dokumentierte Regulierungsinitiative in Hawaii um eine deutsche parlamentarische Perspektive.

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