Gegen NVIDIA ist in den USA eine Sammelklage von Besitzern der GeForce GTX 970 eingereicht worden. Der Bericht vom 24. Februar 2015 führt die Klage auf abweichende Angaben zur Speicheraufteilung und zu weiteren technischen Merkmalen der Grafikkarte zurück.
Die GTX 970 wurde mit 4 GByte GDDR5-Speicher und einer 256-Bit-Schnittstelle beworben. NVIDIA hatte die Karte im September 2014 als Maxwell-Modell für leistungsorientierte Spieler vorgestellt. Die damalige Produktbeschreibung nennt 1.664 CUDA-Kerne sowie eine Basisfrequenz von 1.050 MHz.
Streit um Speicheraufteilung und Produktangaben
Für Besitzer geht es um die Frage, ob die beworbenen technischen Daten ein vollständiges Bild der Leistung ergeben. Die Klage betrifft damit eine Grafikkarte, die in Gaming-PCs und Entwicklungsrechnern eingesetzt wird. Ein älterer Beitrag zur DirectX-12-Ankündigung auf der GDC 2014 zeigt den zeitlichen Bezug zur damaligen PC-Grafikentwicklung.
