Die EU-Kommission hat am 5. April 2019 vorläufige kartellrechtliche Vorwürfe gegen Valve und fünf PC-Spiele-Publisher übermittelt. Betroffen waren Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax.
Valve betreibt Steam und stellt Publishern Aktivierungsschlüssel für außerhalb der Plattform gekaufte Spiele bereit. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission vereinbarten die Unternehmen regionale Sperren, die grenzüberschreitende Käufe und Nutzung verhindern sollten.
Aktivierungsschlüssel aus anderen EU-Staaten
Die beanstandeten Beschränkungen betrafen unter anderem Schlüssel aus Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und der Slowakei. In bestimmten Fällen war auch Rumänien betroffen.
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte war keine abschließende Entscheidung. Die Unternehmen konnten die Verfahrensakte prüfen, schriftlich antworten und eine mündliche Anhörung beantragen. Die Kommission untersuchte mögliche wettbewerbswidrige Vereinbarungen nach Artikel 101 des EU-Vertrags; eine Geldbuße verhängte diese Mitteilung nicht.

