Strengere Satzungsänderung im Game Verband: Mindestumsatz für außerordentliche Mitglieder

Der Game Verband, bekannt als Game e.V., hat kürzlich eine bedeutende Satzungsänderung verabschiedet, die die Anforderungen für außerordentliche Mitglieder verschärft. Diese Änderung betrifft mehrere Mitglieder und führt dazu, dass einige ab dem kommenden Geschäftsjahr nicht mehr Teil des Verbands sein werden.

Neue Regelung für außerordentliche Mitgliedschaft

Die neue Regelung besagt, dass Unternehmen, die außerordentliche Mitglieder im Game Verband sein möchten, nun einen Mindestumsatz von 50.000 Euro pro Jahr mit Games-Bezug in Deutschland erreichen müssen. Diese Regelung findet sich unter Punkt 3.5 der Satzung:

„Außerordentliches Mitglied des Vereins kann jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland sein, wenn und soweit ein relevanter Bezug zur Games-Branche besteht und mindestens 50.000 Euro Umsatz pro Jahr mit Games-Bezug in Deutschland (relevanter Umsatz nach Gebührenordnung) erwirtschaftet werden. Typische Beispiele sind Grafik-, Musik-, oder Animationsstudios, Spiele-Plattformen, Esport-Veranstalter, Hochschulen, Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen, Ersteller von technischen Softwarekomponenten und Komplettlösungen, die als Basis von Computer- oder Videospielen verwendet werden können, wie z.B. Middleware, Serveranbieter, Anbieter von Online-Technologien, Beratungsunternehmen, wie Rechtsanwaltskanzleien sowie Finanzgeber und Investoren.“

Auswirkungen auf die Mitgliedschaft

Vor dieser Änderung reichte ein relevanter Bezug zur Games-Branche aus, um als außerordentliches Mitglied aufgenommen zu werden. Die Erhöhung des Mindestumsatzes auf 50.000 Euro schließt nun jedoch eine Reihe von Beratern, Webseiten und anderen Unternehmen aus, die diese Schwelle als eigenständige Unternehmer nicht erreichen können.

Stellungnahme des Game Verbands

Felix Falk, Geschäftsführer des Game Verbands, kommentierte die Änderungen wie folgt:

„In regelmäßigen Abständen überprüft der Game – Verband der deutschen Games-Branche, ob die eigene Satzung mit Blick auf aktuelle Branchen-Entwicklungen angepasst werden muss. Die letzte Anpassung wurde auf der Mitgliederversammlung am 4. Juni 2024 mit großer Mehrheit von den Mitgliedern angenommen. Dazu gehört unter anderem, dass Einzelmitgliedschaften natürlicher Personen in der Zukunft nicht mehr möglich sind und für Außerordentliche Mitglieder zukünftig geringere Mindestumsätze vorausgesetzt werden. Grund ist der Fokus des Verbandes auf die Unternehmen der Games-Branche, der von jeher bestand und mit den Änderungen in der Satzung nun konkretisiert wurde.“

Betroffene Mitglieder und Reaktionen

Unsere Redaktion wurde von mehreren Mitgliedern kontaktiert, die nun aufgrund der neuen Regelung die Anforderungen nicht mehr erfüllen und ihre Mitgliedschaft verlieren werden.

Diese neue Satzung zeigt deutlich, dass der Verband seine Ausrichtung auf größere Unternehmen und relevanten wirtschaftlichen Einfluss verstärkt. Die Reaktionen der betroffenen Mitglieder werden sicherlich in den kommenden Wochen weiter verfolgt und diskutiert werden.

Weitere News

Weitere News

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner