Digital Fairness Act: USK bringt Expertise in EU-Konsultation ein

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2025 die öffentliche Konsultation zum geplanten Digital Fairness Act (DFA) gestartet. Ziel des Vorhabens ist es, Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt weiterzuentwickeln und unlautere Geschäftspraktiken wie manipulative Interface-Gestaltungen, intransparente Personalisierung oder unangemessene Einflussnahme zu adressieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz von Minderjährigen als besonders vulnerable Verbrauchergruppe.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin bringt die Organisation ihre langjährige Erfahrung aus dem deutschen Jugendmedienschutz ein und spricht sich für eine stärkere Berücksichtigung bestehender nationaler Systeme regulierter Ko- und Selbstregulierung im europäischen Rechtsrahmen aus.

Regulierte Selbstregulierung als europäischer Referenzrahmen

In ihrer Stellungnahme hebt die USK hervor, dass das deutsche Modell der regulierten Selbstregulierung seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird. Es basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen staatlicher Aufsicht und fachlich qualifizierten Selbstkontrolleinrichtungen und gilt als effektiv, verhältnismäßig und praxisnah. Nach Auffassung der USK sollte der DFA diese bewährten Strukturen nicht überlagern oder ersetzen, sondern gezielt einbinden und stärken, um ein kohärentes europäisches Schutzniveau zu gewährleisten.

Die USK argumentiert, dass pauschale Verbotsansätze oder starre Regulierung die differenzierte Einzelfallabwägung untergraben könnten, die im deutschen Jugendmedienschutz zentral ist. Stattdessen plädiert sie für einen abstrakt-generellen europäischen Rahmen, der nationale Besonderheiten berücksichtigt und vorhandene Expertise nutzt.

Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf dem ganzheitlichen Ansatz des deutschen Jugendmedienschutzes. Dieser verbindet Schutzmaßnahmen mit Befähigung und sicherer Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an digitalen Angeboten. Themen, die im Kontext des DFA diskutiert werden – darunter Dark Patterns, exzessive Nutzung, In-Game-Käufe oder personalisierte Inhalte – sind nach Angaben der USK bereits integraler Bestandteil der Altersbewertung nach deutschem Recht.

Die Alterskennzeichnung berücksichtigt dabei nicht nur Inhalte, sondern auch nutzungsbezogene Risiken sowie vorhandene Vorsorgemaßnahmen wie Spielzeitbegrenzungen, Kaufbeschränkungen oder Parental-Control-Funktionen. Ziel ist eine risikobasierte, kontextabhängige Bewertung, die pauschale Einschränkungen vermeidet und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau sicherstellt.

Alterskennzeichen als präventives Instrument

Aus Sicht der USK spielen Alterskennzeichen eine zentrale Rolle als präventives Instrument des Jugend- und Verbraucherschutzes. Sie ermöglichen eine frühzeitige Bewertung digitaler Inhalte und Funktionen und schaffen in Kombination mit technischen Maßnahmen ein kohärentes Schutzsystem. Unternehmen erhalten zugleich die Möglichkeit, durch Anpassungen ihrer Angebote Risiken zu reduzieren und damit niedrigere Altersfreigaben zu erreichen.

Die USK sieht in diesem Ansatz eine praktikable Grundlage für die europäische Regulierung. Der Digital Fairness Act könne von bestehenden Modellen profitieren, die Schutz, Teilhabe und Innovationsfreiheit in ein ausgewogenes Verhältnis setzen und bereits heute zentrale Zielsetzungen des geplanten Gesetzes umsetzen. 2025-10-23_USK-Stellungnahme-DF…

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