Bundesgericht genehmigt EEOC-Vergleich mit Activision Blizzard

Ein US-Bundesgericht hat den ausstehenden Vergleich zwischen Activision Blizzard und der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) wegen Geschlechterdiskriminierung endgültig genehmigt. Damit ist eines von mehreren laufenden Verfahren gegen den Publisher abgeschlossen.

Der Vergleich war ursprünglich bereits im September 2021 erzielt worden, siehe der frühere Bericht über die EEOC-Klage und den 18-Millionen-Dollar-Vergleich. Einwände der kalifornischen Behörde Department of Fair Employment and Housing (DFEH), die im Juli zuvor eine eigene Diskriminierungsklage gegen Activision Blizzard eingereicht hatte, verzögerten die endgültige Bestätigung um mehrere Monate.

Activision-Blizzard-CEO Bobby Kotick erklärte nach der Genehmigung, das Gericht habe den Vergleich als fair, angemessen und im öffentlichen Interesse liegend eingestuft. Viele der gegen die Einigung vorgebrachten Einwände seien vom Gericht als ungenau und spekulativ bewertet worden.

Die EEOC hatte Activision Blizzard vorgeworfen, Mitarbeiterinnen seien „schwerer oder andauernder sexueller Belästigung“ ausgesetzt gewesen, ohne dass das Unternehmen ausreichende Korrektur- und Präventionsmaßnahmen ergriffen habe. Zusätzlich soll der Publisher schwangere Mitarbeiterinnen benachteiligt sowie Beschäftigte nach Beschwerden über Belästigung oder Schwangerschaftsdiskriminierung entlassen oder faktisch zur Kündigung gedrängt haben. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis von Activision Blizzard.

Die kalifornische DFEH kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Ihre eigene, separate Klage gegen Activision Blizzard läuft unabhängig davon weiter. Die Behörde war bereits 2019 gegen einen von Activision Blizzard Settlement vorgeschlagenen 10-Millionen-Dollar-Vergleich in einem ähnlichen Diskriminierungsfall vorgegangen. Jener Fall wurde später für 100 Millionen Dollar beigelegt.

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