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EU stuft Bing, Edge und Microsoft Advertising nicht als DMA-Gatekeeper ein

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EU stuft Bing, Edge und Microsoft Advertising nicht als DMA-Gatekeeper ein
EU stuft Bing, Edge und Microsoft Advertising nicht als DMA-Gatekeeper ein - offizielles Motiv - Bild: offizielle Quelle

Die Europäische Kommission hat am 13. Februar 2024 ihre Marktuntersuchungen abgeschlossen und festgestellt, dass Bing, Edge und Microsoft Advertising nicht als zentrale Plattformdienste im Sinne des Digital Markets Act gelten. Damit werden die drei Dienste nicht als Torwächterdienste benannt, obwohl Microsoft im Juli 2023 gemeldet hatte, dass sie die quantitativen Schwellenwerte der Verordnung erreichen. Parallel kam die Kommission zum selben Ergebnis für Apples Nachrichtendienst iMessage.

Der Digital Markets Act sieht vor, dass ein Unternehmen ab bestimmten Umsatz- und Nutzerzahlen vermutet wird, ein zentraler Plattformdienst zu sein. Diese Vermutung lässt sich widerlegen. Microsoft und Apple legten dazu im Sommer 2023 Gegenargumente vor. Am 5. September 2023 eröffnete die Kommission vertiefte Untersuchungen, um zu prüfen, ob die vorgebrachten Argumente die gesetzliche Annahme aushebeln. Geführt wurden die Verfahren unter den Aktenzeichen DMA.100015, DMA.100024, DMA.100028 und DMA.100034.

Warum die Widerlegung der Vermutung gelang

Kern der Rebuttal-Argumente war die Marktposition der drei Dienste gegenüber deutlich größeren Wettbewerbern. Bing und Edge konkurrieren mit der Google-Suche und Chrome, Microsoft Advertising steht im Werbemarkt ebenfalls hinter den führenden Anbietern. Eine Reichweite, die formal über den Schwellenwerten liegt, bedeutet nach der Bewertung der Kommission nicht zwangsläufig, dass ein Dienst als wichtige Schnittstelle zwischen gewerblichen Nutzern und Endkunden fungiert. Genau dieses Gateway-Kriterium ist für eine Benennung als Torwächterdienst ausschlaggebend. Microsoft konnte darlegen, dass seine Dienste diese Schnittstellenfunktion nicht ausfüllen. Anders fällt die Bewertung dort aus, wo das Unternehmen selbst eine Plattform aufbaut, etwa beim geplanten mobilen Game-Store als Konkurrenz zu Apple und Google.

Die Kommission stützte ihre Entscheidung auf eine Prüfung sämtlicher Argumente, auf Rückmeldungen von Marktteilnehmern und auf die Anhörung des Beratenden Ausschusses für digitale Märkte. Das Verfahren zeigt, dass die Schwellenwert-Vermutung des DMA in der Praxis tatsächlich widerlegbar ist und nicht automatisch zur Benennung führt. Erfolgreiche Widerlegungen bleiben selten, weshalb der Fall über die konkreten Dienste hinaus Beachtung findet.

Folgen für Microsoft und weitere Beobachtung

Die Einstellung der Untersuchungen berührt die bestehende Benennung von Microsoft und Apple als Torwächter für andere zentrale Plattformdienste nicht. Microsoft bleibt mit Windows und LinkedIn unter den Verpflichtungen des Digital Markets Act, Apple etwa mit dem App Store, dem Browser Safari und dem Betriebssystem iOS. Allein die vier untersuchten Dienste fallen aus dem Pflichtenkreis heraus.

Endgültig ist die Bewertung nicht. Die Kommission kündigte an, die Marktentwicklung bei Bing, Edge, Microsoft Advertising und iMessage weiter zu beobachten und bei wesentlichen Veränderungen erneut zu prüfen. Verschiebt sich die Wettbewerbslage, etwa durch eine wachsende Bedeutung der Bing-Suche im Zuge der KI-Integration, kann die Frage einer Benennung erneut aufgerufen werden. Wie stark Microsoft seine Suche mit KI verzahnt, deutet sich bereits an Projekten wie der Copilot-KI an, die Spielern Ratschläge in Echtzeit gibt.

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