Die japanische Wettbewerbsbehörde Japan Fair Trade Commission (JFTC) teilte am 28. März 2023 mit, dass sie gegen den geplanten Kauf von Activision Blizzard durch die Microsoft Corporation keine Unterlassungsanordnung erlässt. In Japan ist die Transaktion damit kartellrechtlich durch. Die Behörde prüfte den Fall in Phase 1 und verlangte von den beteiligten Unternehmen keine Auflagen oder Zusagen. Wie verworren das Themenfeld werden kann, zeigte sich anderswo, etwa bei den absurden Gerüchten über eine angebliche Steam-Übernahme.
Ablauf und Inhalt der Prüfung
Die formellen Anmeldungen zum Zusammenschluss gingen am 10. März 2023 bei der JFTC ein. Schon am 28. März 2023 lag die Freigabemitteilung vor. Die Prüfung blieb auf der ersten Verfahrensstufe und ging nicht in eine vertiefte Untersuchung der zweiten Phase über. Das Ergebnis der Behörde: Der Zusammenschluss sei in keinem relevanten Handelsfeld geeignet, den Wettbewerb wesentlich zu beschränken.
Im Zentrum stand dabei der Markt für die Entwicklung und das Angebot von Spielen für Spielkonsolen und Personal Computer. Die JFTC wertete Angaben von Dritten und Verbrauchern aus und kam zu dem Schluss, dass die Übernahme den Wettbewerb nicht beeinträchtigt und nicht gegen das japanische Antimonopolgesetz verstößt.
Japan zieht früher mit als Großbritannien und die USA
Die Transaktion musste sich in mehreren Rechtsräumen einer Prüfung stellen, und Japan war einer der ersten Staaten, die grünes Licht gaben. Behörden wie die britische CMA und die US-Wettbewerbshüter steckten zu diesem Zeitpunkt noch in vertieften Verfahren, während die JFTC ihre Bewertung ohne Bedenken und ohne Zusatzbedingungen abschloss. Die japanische Entscheidung betrifft allein die kartellrechtliche Würdigung nach nationalem Recht. Auf die Verfahren in anderen Zuständigkeitsbereichen hat sie keinen Einfluss.
