Zum 1. August 2025 ist die überarbeitete Förderrichtlinie der Games BW-Förderung wirksam geworden. Die Förderung des Landes Baden-Württemberg und der MFG Baden-Württemberg richtet sich an Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativer digitaler Spiele sowie innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Erstmals werden auch Gamification-Anwendungen berücksichtigt, bei denen spieltypische Elemente in spielfremden Kontexten genutzt werden.
Förderbudget und Einreichfristen
Für das laufende Jahr stehen insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragseinreichung ist bis zum 31. August 2025 möglich. Die obligatorischen Antragsgespräche müssen bis zum 29. August 2025 geführt werden. Alle erforderlichen Formulare, Anlagen und Merkblätter sind im Download-Bereich der MFG Baden-Württemberg zu finden.
Förderarten und Obergrenzen
- Konzeptförderung: Bis zu 20.000 Euro Zuschuss für die Ausarbeitung von Spielkonzepten
- Prototypenförderung: Bis zu 120.000 Euro Zuschuss für die Erstellung spielbarer Prototypen
- Produktionsförderung: Bis zu 500.000 Euro erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen, in begründeten Ausnahmefällen auch als Zuschuss
Fördervoraussetzungen und Anpassungen
Gefördert werden Entwicklungsstudios und Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, die digitale Spiele, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben. Die Projekte müssen eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Produktionsweise nachweisen sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe gemäß Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) berücksichtigen. Der Kulturtest wurde an aktuelle technologische und Markt-Entwicklungen angepasst.
Beratungsangebote
Neben Online-Terminen besteht die Möglichkeit für persönliche Beratungsgespräche auf der gamescom am THE LÄND Landes- und Gemeinschaftsstand (Halle 4.1, Stand C64):
- Mittwoch, 9–11 Uhr
- Donnerstag, 9–13 Uhr