Die US-amerikanische Regelung vom 28. Oktober 2015 erlaubt eine begrenzte Umgehung technischer Zugriffssperren bei rechtmäßig erworbenen Videospielen, wenn der Entwickler, Publisher oder ein beauftragter Dienstleister die benötigte Serverkommunikation dauerhaft beendet hat. Die finale Regelung trat am selben Tag in Kraft.
Betroffen sind zwei typische Fälle. Ein Authentifizierungsserver kann prüfen, ob eine lokale Kopie legal erworben wurde. Fällt dieser Dienst weg, startet ein Spiel unter Umständen nicht einmal im Einzelspielermodus. Bei einem Matchmakingserver kann dagegen vor allem der Mehrspielermodus ausfallen, während Einzelspielerpartien oder lokale Netzwerke weiter funktionieren.
Ausnahme gilt nicht für serverseitige Spiele
Die Ausnahme gilt für Videospiele auf PCs und dedizierten Konsolen, deren relevante Inhalte lokal vorliegen und die nur für Authentifizierung oder Matchmaking mit dem Entwicklerdienst kommunizieren. Spiele, deren audiovisuelle Inhalte überwiegend auf dem Server gespeichert sind, fallen nicht darunter. Die Regelung nennt ausdrücklich auch Bibliotheken, Archive und Museen, die Spiele für Forschung und Erhalt zugänglich machen wollen. Für Konsolen ist eine weitergehende Umgehung der Systemsoftware nicht allgemein freigegeben, sondern nur im Zusammenhang mit Erhaltungszwecken vorgesehen.
Serverabhängigkeit als Plattformthema
Die Entscheidung betrifft damit nicht nur einzelne Onlinefunktionen, sondern auch die langfristige Nutzbarkeit gekaufter Spiele. Bei der Xbox One zeigte die damalige Abwärtskompatibilität, wie ältere Xbox-360-Lizenzen auf neuer Hardware weiter genutzt werden konnten. Die DMCA-Ausnahme setzt an einem anderen Punkt an: Sie soll den Zugriff auf lokal vorhandene Spiele ermöglichen, wenn ein notwendiger Entwicklerdienst nicht mehr betrieben wird.
Die Regelung ist keine allgemeine Erlaubnis zum Umgehen von Kopierschutz. Sie gilt nur für die eng beschriebenen Nutzungen bei rechtmäßig erworbenen Spielen und lässt weitere urheberrechtliche Vorgaben unberührt. Die vollständige Begründung und die genaue rechtliche Formulierung stehen im Archiv des U.S. Copyright Office.
