Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 30. September 2015 einen Fall von Filesharing eines PC-Spiels verhandelt. Der Beklagte hatte die Spieldatei über eine Tauschbörse an mindestens 72 Zeitpunkten an 24 Tagen zum Download bereitgehalten.
Das Gericht setzte den Schadensersatz auf 8.000 Euro fest. Grundlage war die Annahme, dass das rund 20 Euro teure PC-Spiel in mindestens 400 Fällen illegal weiterverbreitet worden war. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 24 O 179/15 und wurde am 6. Oktober 2015 bei der Rechtsanwaltskanzlei eingereicht.
Auch der Anschlussinhaber wurde in Anspruch genommen
Neben dem zur Tatzeit minderjährigen Beklagten wurde ein Familienangehöriger als Anschlussinhaber in Anspruch genommen. Das Landgericht sah eine Störerhaftung, weil der Anschlussinhaber die Nutzer des Internetzugangs nicht ausreichend über die Nutzung von Tauschbörsen belehrt hatte. Zu den 8.000 Euro kamen deshalb Anwaltskosten für beide Seiten hinzu.
Das Verfahren betraf den Vertrieb eines PC-Spiels und keine Xbox-Version. Für die Gamesbranche zeigte der Fall trotzdem, wie stark die rechtliche Bewertung digitaler Verbreitung vom Umfang der Weitergabe abhing. Der damalige deutsche Games-Markt wuchs parallel bei Spielen, Zusatzinhalten und Abonnements.

