Ab dem 1. Januar 2023 gelten bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neue Regeln für die Prüfung von digitalen Spielen, die eingereicht werden. Diese Neuerungen ermöglichen es der USK, neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch potenzielle Online-Risiken wie Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Alterskennzeichnung zu berücksichtigen. Dies wird durch zusätzliche Hinweise zu den möglichen Risiken bei der Mediennutzung erreicht, sofern ein erhebliches Risiko besteht. Somit wird das überarbeitete Jugendschutzgesetz erfolgreich in die Praxis umgesetzt, in Zusammenarbeit mit den Behörden.
Die unabhängigen Gremien der USK haben nun die Möglichkeit, im Einzelfall zu prüfen, ob die Nutzungsfunktionen möglicherweise ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche darstellen, wie beispielsweise Chats im Spiel oder ungewollte Ausgaben. Bei der Abwägung, ob diese Umstände eine höhere Altersfreigabe rechtfertigen, werden vor allem sensibilisierende Hinweise und vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem von der Industrie entwickelte Parental-Control-Systeme, die Eltern bei der verantwortungsvollen Begleitung des Spielverhaltens ihrer Kinder unterstützen. Im Laufe der Zeit wird sich eine Richtlinie etablieren, welche konkreten Auswirkungen sich durch die Nutzung von Risiken auf die Alterseinstufung ergeben.
Die aktualisierten Leitkriterien der USK findest du unter folgendem Link: Leitkriterien der USK. Weitere Informationen zu den neuen Hinweisen sind auf der Erklärseite zu den Alterskennzeichen der USK verfügbar: Erklärseite zu den neuen Hinweisen.
Die Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes in die Praxis war eine der größten Veränderungen in der Geschichte der USK als Prüfinstitution. Die Anpassungen sind ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen und zukunftsorientierten Schutzes von Kindern und Jugendlichen in den Medien. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden, verschiedenen Akteuren im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie den Spieleanbietern ist es uns gelungen, eine solide Grundlage für die praktische Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes zu schaffen. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und pädagogischen Fachkräften während des Entwicklungsprozesses war besonders hilfreich und floss in die konkrete Ausgestaltung der Zusatzhinweise ein.
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK
Um Familien eine bessere Orientierung zu bieten, werden die bewährten Alterskennzeichen um Hinweise zur Nutzung und zum Inhalt erweitert. Dadurch können Eltern auf einen Blick erkennen, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben, wie zum Beispiel „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“, und welche Risiken bei der Mediennutzung beachtet werden sollten, wie zum Beispiel „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“. Die Hinweise werden auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen und in der USK-Titeldatenbank zu finden sein. Das Konzept der ergänzenden Informationen wurde von der USK als Mitgründerin der International Age Rating Coalition (IARC) bereits erfolgreich im Online-Bereich etabliert und diente als Vorbild für die Gesetzesänderungen. Eine Erklärung zu den einzelnen Hinweisen sowie die angepassten USK-Leitkriterien des USK-Beirats finden Eltern und Interessierte auf der Webseite der USK.
Hintergrund: Die Einführung der neuen Regelungen basiert auf dem novellierten Jugendschutzgesetz vom Mai 2021. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die USK in enger Zusammenarbeit mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), den Ständigen Vertreter*innen der OLJB bei der USK und dem game-Verband intensiv daran gearbeitet, die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des USK-Prüfprozesses umzusetzen.