USK-Beirat beschließt Weiterentwicklung der Leitkriterien zur Alterskennzeichnung digitaler Spiele

Der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 die aktuellen USK-Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele evaluiert und deren Weiterentwicklung im Bereich der Nutzungsrisiken beschlossen. Neue Erkenntnisse aus der aktuellen Spruchpraxis zu Risiken durch Chats, Lootboxen und Kauffunktionen sollen in den Leitkriterien verankert werden. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Angemessenheit der bereitgestellten Schutzmaßnahmen besser zu beurteilen.

Seit Januar 2023 gelten bei der USK neue Prüfregeln für das Verfahren der gesetzlichen Altersfreigabe. Diese Anpassungen gehen auf die Reform des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 zurück und zeigen bereits deutliche Wirkung: Rund 30 Prozent der geprüften Spiele mit Online-Funktionen erhielten aufgrund von Nutzungsrisiken eine höhere Alterskennzeichnung.

Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden Risiken wie Lootboxen, Chatfunktionen oder Mechanismen zur Förderung einer exzessiven Mediennutzung im Rahmen des Verfahrens zur gesetzlichen Altersfreigabe erfasst. Neben dem Alterskennzeichen vergibt die USK zur besseren Orientierung für Eltern und pädagogische Fachkräfte auch Zusatzhinweise. Auf Basis der jüngsten Entscheidungen der unabhängigen USK-Gremien, wurden diese erst kürzlich um Hinweise wie „Druck zum Vielspielen“, „Erhöhte Kaufanreize“ oder „Erhöhte Kommunikationsrisiken“ erweitert. Damit zeigt sich, dass die USK gut aufgestellt ist, neue Risikophänomene zu erfassen und in ihre Praxis einfließen zu lassen.

Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, betonte die Bedeutung der aktuellen Leitkriterien: „Wir freuen uns, dass sich die aktuellen USK-Leitkriterien in der Prüfpraxis so gut bewährt haben. Gerade bei Nutzungsrisiken hat das aktualisierte Jugendschutzgesetz direkte Auswirkungen auf die Alterskennzeichnung. Die Pionierarbeit hinsichtlich möglicher Wirkungsvermutungen, die auf Basis der Erkenntnisse der unabhängigen Jugendschutzsachverständigen bei der USK entstanden ist, soll nun verstärkt in die USK-Leitkriterien einfließen. Diese kontinuierliche Weiterentwicklung ist ein wichtiger Schritt, um den dynamischen Anforderungen im Jugendmedienschutz gerecht zu werden.“

Heico Michael Engelhardt, Beiratsvorsitzender der USK, fügte hinzu: „Die Spruchpraxis der USK wird in den Verfahren der Altersfreigabe von rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Medienpädagogik und Medienpsychologie gebildet. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die Kriterien auf dieser Basis nun weiter zu konkretisieren. Geplant ist, die aktualisierten Kriterien im Rahmen der nächsten Sitzung des USK-Beirats im Dezember zu beschließen.“

Bedeutung für Entwickler und Publisher

Die Weiterentwicklung der USK-Leitkriterien hat erhebliche Auswirkungen auf Entwickler und Publisher digitaler Spiele. Die neuen Kriterien erfordern eine gründlichere Auseinandersetzung mit den enthaltenen Spielelementen und deren potenziellen Risiken für Jugendliche. Insbesondere die Bereiche Chatfunktionen, Lootboxen und Kauffunktionen müssen sorgfältig analysiert und gegebenenfalls angepasst werden, um den Anforderungen des Jugendschutzes gerecht zu werden. Dies könnte sowohl die Entwicklungsprozesse als auch die Monetarisierungsstrategien beeinflussen. Darüber hinaus bietet die proaktive Anpassung an die erweiterten Kriterien eine Chance, das Vertrauen der Nutzer und ihrer Eltern zu stärken, indem ein verantwortungsbewusster Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten demonstriert wird. Entwickler und Publisher sind somit gefordert, sich kontinuierlich über die aktuellen Entwicklungen im Jugendschutz zu informieren und diese in ihre Produkte zu integrieren.

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